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Todesfall während der Corona-Krise

Auch die Bestattungen unterliegen während der Corona-Krise einigen Auflagen.

Hinweise zu Beisetzungen:

Beerdigungen sind unter Beteiligung von Angehörigen und Trauergästen weiterhin möglich. Zur Durchführung von Bestattungen und Beisetzungen müssen geeignete Hygienevorkehrungen getroffen werden. Grundsätzlich ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern unter den Trauergästen einzuhalten. Der Mindestabstand darf zwischen nahen Angehörigen unterschritten werden. Unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske in geschlossenen Räumlichkeiten im öffentlichen Raum (Friedhofskapellen). Eine Maskenpflicht besteht auch bei der Anwesenheit von mehr als 25 Trauergästen unter freiem Himmel. Trauerfeiern in Friedhofskapellen sind auf die engsten Angehörigen zu reduzieren. Dabei ist die Rückverfolgbarkeit nach § 4a CoronaSchVO sicherzustellen.