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Datum: 01.07.2020

Steuerliche Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat, wie bereits den meisten Bürgerinnen und Bürgern bekannt ist, steuerliche Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen. Diese sehen unter anderem vor, vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowohl den regulären Umsatzsteuersatz von 19 auf 16 Prozent als auch den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 auf 5 Prozent zu senken.

Auch die Stadt Brakel passt daher die Umsatzsteuer bei der Abrechnung des Wasserverbrauches an.

Für den Abrechnungszeitraum 2020 wird der zu Jahresende abgelesene Verbrauch mit lediglich 5 Prozent versteuert. Durch die Besteuerung des gesamten Verbrauchszeitraumes 2020 zu lediglich 5 Prozent, profitieren alle Haushalte auch schon im ersten Halbjahr von der Senkung der Umsatzsteuer. Die geleisteten Vorauszahlungen werden bei der Endabrechnung für das Jahr 2020 dem tatsächlichen Verbrauch gegengerechnet. Der Abrechnung wird dann der ermäßigte Steuersatz von 5 Prozent zugrunde gelegt.

Zur Vereinfachung werden die noch ausstehenden Vorauszahlungen jedoch nicht angepasst. Diese sind weiterhin auf Basis des letzten Gebührenbescheids, jeweils zum 15. August und 15. November 2020 zu entrichten. Bei Teilnehmern am Lastschrifteinzugsverfahren werden die Zahlungen wie gewohnt zu den entsprechenden Terminen vom Konto eingezogen. Um die Vorteile des Abbuchungsverfahrens nutzen zu können, reichen Sie bitte das unter www.brakel.de/Stadt/Service/Downloadbereich zu findende SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt bis zum 17. Juli 2020 bei der Stadtverwaltung ein. Der Einwurf in den Briefkasten am Rathaus ist ausreichend.