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Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone

Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone

In der Kernstadt Brakel befindet sich in den Straßen Hanekamp, Am Markt, Marktplatz, Ostheimer Straße (teilw.) und Königstraße (teilw.) eine Fußgängerzone, die nur werktags von 06.00 bis 10.30 und 18.00 bis 22.00 Uhr mit Kraftfahrzeugen zum Lieferverkehr befahren werden darf.

Ausnahmegenehmigungen von diesen Zeiten bei wichtigem Grund können beim Ordnungsamt beantragt werden. Die Entscheidung erfolgt gebührenpflichtig durch das Straßenverkehrsamt des Kreises Höxter, bei eiligen Angelegenheiten durch das heimische Ordnungsamt.