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Datum: 11.02.2021

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

Der Bauausschuss der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 27.11.2019 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan aufzustellen.

Öffentliche Auslegung vom 22. Februar bis 26. März 2021

Der Entwurf dieses Bauleitplanes nebst Begründung liegt in der Zeit vom

22. Februar bis 26. März 2021 einschließlich

bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Am Markt 12, öffentlich aus unter vorheriger telefonischer oder elektronischer Anmeldung und Terminabstimmung zu den allgemeinen Dienststunden (Tel. 05272 / 360-1301, Herrn Bernd Bohnenberg; E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de). Die Planunterlagen befinden sich in einem separaten Raum, der aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge nur einzeln durch Bürgerinnen und Bürger betreten werden darf.

Rückfragen können telefonisch oder elektronisch (Tel. 05272 / 360-1301, Herrn Bernd Bohnenberg; E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de) erfolgen.

Der Bebauungsplan unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren mit einer hinreichend geringen Grundfläche soll nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Offenlegungsentwurf bei der Stadtverwaltung Brakel abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Brakel unter https://www.brakel.de/bauleitplanung verfügbar.

Das Plangebiet befindet sich im Westen der Ortschaft Bökendorf unmittelbar südlich der August-von-Haxthausen-Straße.

Es ist Teil der Gemarkung Bökendorf und umfasst in der Flur 6 die Flurstücke 108 tlw., 164 und 165 sowie 6/2 tlw. (siehe nachstehenden Übersichtsplan).

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehend aufgeführte Aufstellungsbeschluss des Bauausschusses der Stadt Brakel wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgt gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Brakel, den 04.02.2021

Hermann Temme
Bürgermeister der Stadt Brakel