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Datum: 13.05.2020

Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung

Die durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen Bekanntmachungen werden im Amtsblatt der Stadt Brakel "Brakel Erleben" öffentlich bekanntgemacht. Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Verlag allerdings die Produktion eingestellt, so dass eine Veröffentlichung der Bekanntmachungen iim Amtsblatt der Stadt Brakel zur Zeit nicht möglich ist. Die Bekanntmachung wird daher gemäß § 13 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Brakel ersatzweise durch Aushang in den Bekanntmachungskästen und durch Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Brakel (www.brakel.de) vorgenommen. Der Aushang erfolgt in Brakel am Rathaus (Eingang Westseite) und in den einzelnen Ortschaften in den entsprechenden Bekanntmachungskästen.

Bauleitplanung „Ehemalige Fachhochschule für Finanzen“ in der Kernstadt Brakel

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bauausschuss der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 29.01.2020 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan aufzustellen. Der Entwurf dieses Bauleitplanes nebst Begründung liegt in der Zeit vom

25. Mai bis 26. Juni 2020 einschließlich

bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Am Markt 12, öffentlich aus unter vorheriger telefonischer oder elektronischer Anmeldung und Terminabstimmung zu den allgemeinen Dienststunden (Tel. 05272 / 360-1301, Herrn B. Bohnenberg; E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de). Die Planunterlagen befinden sich in einem separaten Raum, der aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge nur einzeln durch Bürgerinnen und Bürger betreten werden darf. 

Zusätzlich hängt der Entwurf in der Fensterfront des Ausstellungsraumes des Verwaltungsgebäudes „Alte Waage“ zur Straße „Am Markt“ öffentlich aus. Rückfragen können telefonisch oder elektronisch (Tel. 05272 / 360-1301, Herrn B. Bohnenberg; E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de) erfolgen. Der Bebauungsplan als solcher der Innenentwicklung mit einer hinreichend geringen Grundfläche soll nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Offenlegungsentwurf bei der Stadtverwaltung Brakel abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Brakel unter https://www.brakel.de/bauleitplanung verfügbar. Das Plangebiet befindet sich im Norden der Kernstadt Brakel entlang der Brunnenallee, in der Nähe des Krankenhauses und des Kaiserbrunnens. Es ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 11 das Flurstück 1246 (den Übersichtsplan finden Sie in der zum Download bereitgestellten Datei).

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehend aufgeführte Aufstellungsbeschluss des Bauausschusses der Stadt Brakel wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgt gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Brakel, den 06.05.2020
Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel