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Gestattung nach dem Gaststättengesetz

Gestattung nach dem Gaststättengesetz

Für frei zugängliche, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Veranstaltungen aus besonderem Anlass mit Ausschank alkoholischer Getränke ist eine Gestattung (verkürzte Erlaubnis) nach dem Gaststättengesetz notwendig. Dies gilt üblicherweise für Vereinsfeste (Jubiläen), Schützen- und sonstige Volksfeste, öffentliche Firmenveranstaltungen etc.)