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Datum: 11.12.2020

Öffentliche Bekanntmachung

 Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Brakel hat am 26.11.2020 den im Betreff genannten Bauleitplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Aufhebungs-Bebauungsplans befindet sich im Nordosten der Ortschaft Bellersen zwischen der Meinolfushalle im Norden, der Meinolfusstraße im Süden, dem im Bebauungsplan festgesetzten Mischgebiet entlang des „Blinden Weges“ im Westen und dem Friedhof im Osten.

Er ist Teil der Gemarkung Bellersen und umfasst in der Flur 14 die Flurstücke 233, 235, 237 und 238 sowie in der Flur 4 das Flurstück 230 (siehe nachstehenden Übersichtsplan).

Mit dieser Bekanntmachung tritt der o.g. Aufhebungs-Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Dieser Aufhebungs-Bebauungsplan nebst Begründung und zusammenfassender Erklärung wird vom Tage der Bekanntmachung an bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Zimmer 35, während der allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.


Hinweise:

1. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Aufhebungs-Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen der Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

2. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Aufhebungs-Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Brakel unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht werden.

3. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der z.Zt. geltenden Fassung beim Zustandekommen dieses Aufhebungs-Bebauungsplans kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) dieser Aufhebungs-Bebauungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet

oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Brakel vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.


Bekanntmachungsanordnung:

Der Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Brakel zur Aufhebung eines Teilbe-reichs des Bebauungsplans Nr. 2 im Stadtbezirk Brakel-Bellersen, Ort und Zeit der Bereithaltung des Aufhebungs-Bebauungsplans mit Begründung und zusammenfassender Erklärung sowie die aufgrund des Baugesetzbuches und der Gemeindeordnung NRW erforderlichen Hinweise werden hiermit ortsüblich bekanntgemacht.


Brakel, den 01.12.2020

Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel