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Datum: 06.05.2021

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. dem Planungssi-cherstellungsgesetz (PlanSiG)

Der Bauausschuss der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 10.03.2021 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan aufzustellen.

Der Entwurf dieses Bauleitplanes nebst Begründung liegt in der Zeit vom

17. Mai bis 18. Juni 2021 einschließlich

bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Am Markt 12, öffentlich aus unter vorheriger telefonischer oder elektronischer Anmeldung und Terminabstim-mung zu den allgemeinen Dienststunden (Tel. 05272 / 360-1301, Herrn Bernd Bohnenberg; E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de). Die Planunterlagen befinden sich in einem separaten Raum, der aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge nur einzeln durch Bürgerinnen und Bürger betreten werden darf.

Bei diesem Bebauungsplan nach § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren ohne Berührung der Grundzüge der Planung) wird von einer Umweltprüfung abge-sehen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Offenlegungsent-wurf bei der Stadtverwaltung Brakel abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleit-plan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Brakel unter https://www.brakel.de/bauleitplanung verfügbar.

Das Plangebiet befindet sich im Süden der Ortschaft Hembsen zwischen der „Lange Straße“ im Norden bzw. Westen und der Verlängerung der Straße „Zum Futterbusch“ im Süden und der vorhandenen Bebauung an den Straßen „Im Märsch“ und „Zum Futterbusch“.

Es ist Teil der Gemarkung Hembsen und umfasst in der Flur 9 die Flurstücke 150, 202, 203, 241 und 222 tlw. und in der Flur 10 die Flurstücke 43, 44 tlw., 7 tlw. und 81 tlw. (siehe nachstehenden Übersichtsplan).


Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehend aufgeführte Aufstellungsbeschluss des Bauausschusses der Stadt Brakel wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgt gem. § 3 Abs. 2 BauGB.


Brakel, den 03.05.2021

Peter Frischemeier, Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters