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Datum: 11.02.2021

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

Der Bauausschuss der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 18. November 2020 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan öffentlich auszulegen.

Öffentliche Auslegung vom 22. Februar bis 26. März 2021

Der Entwurf dieses Bauleitplans nebst Begründung liegt in der Zeit vom

22. Februar bis 26. März 2021 einschließlich

bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Am Markt 12, öffentlich aus unter vorheriger telefonischer oder elektronischer Anmeldung und Terminabstimmung zu den allgemeinen Dienststunden (Tel. 05272 / 360-1301, Herrn Bernd Bohnenberg; E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de). Die Planunterlagen befinden sich in einem separaten Raum, der aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge nur einzeln durch Bürgerinnen und Bürger betreten werden darf.

Rückfragen können telefonisch oder elektronisch (Tel. 05272 / 360-1301, Herrn Bernd Bohnenberg; E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de) erfolgen.

Neben dem Entwurf des Bauleitplans und seiner Begründung einschließlich des Umweltberichts nach Anlage 1 zum BauGB mit den aufgrund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belangen des Umweltschutzes liegen keine umweltbezogenen Informationen vor.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Offenlegungsentwurf bei der Stadtverwaltung Brakel abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es ist ergänzend zu dem Hinweis nach § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Brakel unter https://www.brakel.de/bauleitplanung verfügbar.

Änderungspunkt ist die Rücknahme von Wohnbauflächen und stattdessen die Darstellung als Flächen für die Landwirtschaft im Stadtbezirk Brakel-Bökendorf.

Das Plangebiet (zwei Flächen: Teil A, Teil B) liegt im Südosten der Ortschaft Bökendorf, im Bereich der Fulkstraße und östlich der Straße Im Felde (siehe nachstehenden Übersichtsplan).

Bekanntmachungsanordnung

Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Brakel, den 04.02.2021

Hermann Temme
Bürgermeister der Stadt Brakel