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Datum: 03.09.2020

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

Der Bauausschuss der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 17.06.2020 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan öffentlich auszulegen.

Der Entwurf dieses Bauleitplans nebst Begründung liegt in der Zeit vom 21. September bis 23. Oktober 2020 einschließlich bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Am Markt 12, öffentlich aus unter vorheriger telefonischer oder elektronischer Anmeldung und Terminabstimmung zu den allgemeinen Dienststunden (Tel. 05272 / 360-1301, Herrn B. Bohnenberg; E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de). Die Planunterlagen befinden sich in einem separaten Raum, der aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge nur einzeln durch Bürgerinnen und Bürger betreten werden darf. Rückfragen können telefonisch oder elektronisch (Tel. 05272 / 360-1301, Herrn B. Bohnenberg; E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de) erfolgen.

Neben dem Entwurf des Bauleitplans und seiner Begründung einschließlich des Umweltberichts nach Anlage 1 zum BauGB mit den aufgrund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belangen des Umweltschutzes liegt folgende umweltbezogene Information vor: 

-  Hinweise des Kreises Höxter zum Immissionsschutz durch in der Nähe des Planaufhebungsbereichs befindliche Anlagen (Tischlerei, Gemeindehalle mit angrenzendem Sportplatz und dazugehörigem Sportlerheim).

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Offenlegungsentwurf bei der Stadtverwaltung Brakel abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Brakel unter https://www.brakel.de/bauleitplanung verfügbar. Das Plangebiet liegt im Nordosten der Ortschaft Bellersen zwischen der Meinolfushalle im Norden, der Meinolfusstraße im Süden, dem im Bebauungsplan festgesetzten Mischgebiet entlang des „Blinden Weges“ im Westen und dem Friedhof im Osten. Es ist Teil der Gemarkung Bellersen und umfasst in der Flur 14 die Flurstücke 233, 235, 237 und 238 und in der Flur 4 das Flurstück 230 (siehe Übersichtsplan in der PDF-Datei, die in der Randbox zum Download zu finden ist).

Bekanntmachungsanordnung

Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch.


Brakel, den 03.09.2020
Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel