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Datum: 26.01.2026

Wasserwerk informiert: Lohnt sich für mich die Installation eines Gartenwasserzählers?

In der Gemeinde Brakel haben Sie die Möglichkeit, einen separaten Wasserzähler („Gartenwasserzähler“) für die Gartenbewässerung installieren zu lassen. Diese Option kann sich lohnen, wenn Sie regelmäßig größere Mengen Trinkwasser zur Bewässerung Ihres Gartens nutzen.

Lohnt sich für mich die Installation eines Gartenwasserzählers?

Es wird häufig die Frage gestellt, ob sich ein Gartenwasserzähler positiv auf der Wasserabrechnung bemerkbar macht und ob sich eine solche Installation für private Haushalt lohnt.  Dies ist erst der Fall wenn eine sehr große Menge über diesen Wasserzähler erfasst wird.
Wichtig ist dabei, dass die regelmäßig durch den Zähler anfallenden Kosten nicht höher sind, als die Einsparungen durch den Wegfall der Abwassergebühr für die „Gartenwassermenge“.

Wichtige Hinweise:

• Die über den Gartenwasserzähler gemessene Wassermenge wird bei der jährlichen Abrechnung berücksichtigt. Für diese Menge wird keine Abwassergebühr erhoben.
• Das Wasser, welches über den Zähler erfasst wird, darf nur zur Gartenbewässerung eingesetzt werden.
• Das Auffüllen von Pools über den Gartenwasserzähler ist nicht zulässig, da Poolwasser als Abwasser betrachtet wird und entsprechend abgerechnet werden muss.
• Die aktuelle Abwassergebühr beträgt 2,75 € je 1.000 Liter (1 m³).
• Rechtliche Grundlage bilden die Beitrags- und Gebührensatzungen des Wasser- und Abwasserwerkes der Stadt Brakel.

Kosten & Voraussetzungen:

• Das Wasserwerk erhebt eine jährliche Grundgebühr von 12,- € für den Gartenwasserzähler.
• Hinzu kommen die Installationskosten für den erstmaligen Einbau durch einen Fachbetrieb, welcher von Ihnen zu beauftragen ist.
• Der Wasserzähler ist so zu installieren, das die Gefahr des Einfrierens bei Frost ausgeschlossen werden kann.
• Die ordnungsgemäße Installation des Zählers wird vom Wasserwerk überprüft. Anschließend wird der Zähler in die zentrale Zählerverwaltung aufgenommen.
• Laut Eichgesetz muss der Zähler alle 6 Jahre von einem Fachunternehmen gegen einen neuen, geeichten Wasserzähler ausgetauscht werden. Zur Verrechnung können nur Zähler verwendet werden, dessen Eichfrist nicht abgelaufen ist. Die Eichfrist ist auf dem Zähler und in der Zählerverwaltung vermerkt.
• Geeichte Wasserzähler kosten je nach Anbieter zwischen 20 und 35,- € (Materialpreis, zzgl. Arbeitsaufwand).
• Daraus ergeben sich jährliche Gesamtkosten (inklusive Wartung und Tausch) von etwa 30 bis 50 € (darin sind die Kosten für die erstmalige Installation des Gartenwasserzählers nicht enthalten).

Wirtschaftlichkeit:

Damit sich der Einbau lohnt, sollten Sie also pro Jahr mindestens 10 m³ Wasser (das sind über 1.000 Gießkannen) zur Gartenbewässerung über den Zähler laufen lassen.

Sollten Sie nach Überprüfung der o. g. Informationen weiterhin Interesse an einem Gartenwasserzähler haben, wenden Sie sich bitte per Mail an das Wasserwerk: wasserzaehler@stadtbrakel.de