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Datum: 27.08.2020

Öffentliche Bekanntmachung

Die Bezirksregierung Detmold hat für die Nethe im Kreis Höxter das Überschwemmungsgebiet neu ermittelt und plant dieses durch eine Rechtsverordnung festzusetzen. Die geltenden
Verordnungen der preußischen Überschwemmungsgebietsverordnung „Nethe“ vom
28. September 1911, die ordnungsbehördliche Verordnung „Nethe, Brucht, Aa/Hilgenbach und Öse“ vom 15. Februar 1996 und die vorläufige Sicherung der Überschwemmungsgebiete Brucht, Aa mit Hilgenbach, Nethe und Öse vom 01. Februar 2010 werden mit In-Kraft-Treten der neuen Festsetzung für den Bereich der Nethe aufgehoben.

Rechtsgrundlage für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten ist § 76 Wasserhaus-haltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 83 Abs. 2 Landeswassergesetz NRW (LWG). Gemäß § 83 Abs. 2 LWG ist die Öffentlichkeit im Wege einer Auslegung der neuen Ausweisung zu beteiligen und ihr so die Möglichkeit zu geben, sich über das Überschwemmungsgebiet und die sich durch die Festsetzung ergebenen Rechtsfolgen zu informieren.

Der Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung liegt zusammen mit den Planunterlagen des ermittelten Überschwemmungsgebietes (Karten und Erläuterungsbericht) im Rathaus der Stadt Brakel, Am Markt 12, 33034 Brakel in der Zeit vom

11. September bis einschließlich 10. November 2020


unter Einhaltung der geltenden Corona-Sicherheitsmaßnahmen (mind. jedoch Abstand, Mund-Nasen-Maske, Handschuhe und Desinfektion), nach vorheriger Terminvereinbarung unter 05272/360-1321 (Herr Münstermann, E-Mail: c.muenstermann@brakel.de) oder 05272/360-1322 (a.frewer@brakel.de).

Die Unterlagen sind während der Auslegung auch über das Internet unter dem Link www.brdt.nrw.de und dem Suchbegriff „Aktuelles aus der Wasserwirtschaft“ einsehbar.

Stellungnahmen zur Festsetzung der neuen Ausweisung können bis 2 Wochen nach Ablauf der öffentlichen Auslegung, d.h. bis einschließlich 24. November 2020 (24:00 Uhr - Poststempel der Behörde) bei der Stadt Brakel, Der Bürgermeister, Am Markt 12, 33034 Brakel oder bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold unter Angabe des Überschwemmungsgebietes schriftlich eingereicht werden.

Die Erhebung einer fristgerechten Stellungnahme setzt voraus, dass eine sachgerechte
Begründung aus ihr hervorgeht, zudem muss sie den Namen und die vollständige Anschrift der/des Stellungnehmenden enthalten und unterschrieben sein. Stellungnahmen ohne diesen Mindestinhalt sind nicht zulässig. Die personenbezogenen Daten werden verwendet, damit eine Eingangsbestätigung sowie das Prüfergebnis der Stellungnahme übermittelt werden kann. In Ausnahmefällen werden Ihre Daten an einen externen Gutachter weitergegeben, wenn dieses für die Prüfung einer Stellungnahme erforderlich ist.

Stellungnahmen die bei der Stadt Brakel eingereicht werden, werden an die Bezirksregierung Detmold zur Bearbeitung abgegeben. Weitere Ausführungen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Bezirksregierung Detmold nachzulesen.

Stellungnahmen, die per E-Mail abgegeben werden, können nur dann berücksichtigt werden, wenn diese neben dem Vornamen und Nachnamen auch die vollständige Anschrift des
Stellungnehmenden beinhalten.

Brakel, den 27.08.2020                     Der Bürgermeister der Stadt Brakel