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Förderung von Glasfaserhausanschlüssen

Der Rat der Stadt Brakel hat in der Sitzung am 16.09.2021 die „Richtlinie der Stadt Brakel zur Förderung des Anschlusses an ein Glasfasernetz im Stadtgebiet Brakel“ beschlossen und in der Sitzung am 14.12.2023 der Verlängerung (2. Änderung) des Förderzeitraums bis zum 31.12.2024 zugestimmt. Der Ausbau von gigabitfähigen Netzen ist vorrangig Aufgabe privatwirtschaftlicher Unternehmen. Allerdings ist dort, wo ein privatwirtschaftlicher Ausbau durch erschwerte Bedingungen nicht erfolgt, eine Unterstützung für den Ausbau leistungsfähiger Breitbandbandnetze erforderlich. Dazu sollen Endverbraucher für Investitionen in einen Anschluss an gigabitfähige Telekommunikationsnetze Fördermittel erhalten.

Die Stadt erwartet, dass dadurch der Ausbau von Glasfasernetzen für Netzbetreiber hinreichend attraktiv wird und Netzinvestitionen angestoßen werden. Ziel ist es, damit einen zukunftsweisenden Beitrag zum technischen Fortschritt für die Netzinfrastruktur zu liefern und nachhaltig wettbewerbsorientierte Märkte zu fördern.

Was wird gefördert?

Die Stadt Brakel fördert Gebäudeeigentümer, die ihr Objekt an ein zukunftsfähiges Glasfasernetz anschließen, das die durchgängige Verlegung der Glasfasern bis in das Gebäude vorsieht. Der Hausanschluss muss betriebsfertig hergestellt sein. Das ist nur dann der Fall, wenn in allen vorhandenen Wohnungen des Gebäudes der Anschluss der Endgeräte zur Nutzung (Modem/Router) ohne wesentliche Montagearbeiten durch einfaches Anstecken erfolgen kann. Die Förderung ist auf Stadtgebiete und Ortschaften begrenzt, in denen noch kein Netz errichtet worden ist, dessen Anschlüsse nach der Richtlinie förderfähig sind.

Nach Abschluss der Baumaßnahme benötigen wir folgende Nachweise:

  • Rechnungen über die Herstellung des Glasfaserhausanschlusses einschließlich der Zahlungsbestätigungen.
  • Bescheinigung des Netzbetreibers über die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit (betriebsfertige Herstellung) des Hausanschlusses.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Festlegung der Auszahlung erfolgt nach Eingang und anschließender Prüfung des eingereichten vollständigen Förderantrages einschließlich der oben genannten Nachweise.

Alle Einzelheiten stehen in der Förderrichtlinie, die sie direkt hier oder im unteren Bereich dieser Seite als Download finden. Das entsprechende Antragsformular finden Sie ebenfalls hier und im Downloadbereich.

Und so einfach geht‘s! Förderantrag stellen

Bitte füllen Sie den Förderantrag vollständig aus und reichen Sie ihn spätestens 3 Monate nach Erhalt der Rechnungsunterlagen zusammen mit den oben aufgeführten Unterlagen für den fertiggestellten Glasfaseranschluss ihres Gebäudes ein. Wir werden alle Anträge möglichst schnell bearbeiten.

Der Förderzeitraum endet am 31. Dezember 2024. Anträge auf Förderung, die nach dem 31. Dezember 2024 bei der Stadt Brakel eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Gefördert werden Anschlüsse im gesamten Stadtgebiet Brakel gemäß den Vorgaben der Richtlinie. Die Höhe des Förderbudgets, das insgesamt zur Verfügung steht und damit die Anzahl der Hausanschlüsse, die gefördert werden können, ist begrenzt. Sie erhalten von uns den Förderbetrag auf das von Ihnen genannte Konto.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.