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Datum: 13.03.2021

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

Der Bauausschuss der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 10.03.2021 be-schlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan öffentlich auszulegen.

Der Entwurf dieses Bauleitplans nebst Begründung liegt in der Zeit vom

22. März bis 21. April 2021 einschließlich

bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Am Markt 12, öffentlich aus unter vorheriger telefonischer oder elektronischer Anmeldung und Terminabstim-mung zu den allgemeinen Dienststunden (Herrn Bernd Bohnenberg, Tel. 05272 / 360-1301, E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de oder Herrn Johannes Groppe, Tel. 05272 / 360-1300, E-Mail: j.groppe@brakel.de). Die Planunterla-gen befinden sich in einem separaten Raum, der aus Gründen des Infektions-schutzes und der Vorsorge nur einzeln durch Bürgerinnen und Bürger betreten werden darf.

Der Bebauungsplan als solcher der Innenentwicklung mit einer hinreichend geringen Grundfläche soll nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren oh-ne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.

Neben dem Entwurf des Bauleitplans und seiner Begründung werden auch fol-gende umweltrelevante Informationen ausgelegt:

- Versickerungsgutachten Wiltschut vom 17.08.2020
- Protokoll Versickerungsversuch Stadt/ Untere Wasserbehörde vom 20.08.2020
- Versickerungsgutachten Gröblinghoff vom 15.11.2020
- Stellungnahme Untere Wasserbehörde vom 01.02.2021
- Stellungnahme BBU, Herr Dr. Schubert vom 06.02.2021
- Versickerungsgutachten Wiltschut vom 12.03.2021

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Offenlegungsent-wurf bei der Stadtverwaltung Brakel abgegeben werden. Nicht fristgerecht ab-gegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Brakel unter https://www.brakel.de/bauleitplanung verfügbar.
Das Plangebiet liegt in der Innenstadt von Brakel zwischen dem Tegelweg im Westen, dem Komplex des Kolping-Berufsbildungswerks im Norden, der Wohn-bebauung entlang der Straße Bohenkamp im Osten und der Driburger Straße im Süden.

Es ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 52 die Flurstücke 95 tlw., 27 tlw., 94, 45, 18, 19, 20, 22, 21, 23, 81, 101, 24 und 100 sowie in der Flur 23 die Flurstücke 336 tlw., 27 tlw., 26 tlw., 25 tlw., 24 tlw., 190 tlw. und 345 (siehe nachstehenden Übersichtsplan).

Bekanntmachungsanordnung

Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Brakel, den 12.03.2021

Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel