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Datum: 19.07.2019

Ausbildungsstelle zum 01. August 2020

Die Stadtverwaltung Brakel mit insgesamt 155 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stellt zum 01. August 2020 einen Auszubildenden (m/w/d) zum Verwaltungsfachangestellten ein. Nach erfolgreichem Schulabschluss von mindestens der Fachoberschulreife möchten Sie mit einer fundierten, praxisnahen Ausbildung den Grundstein für eine weitere berufliche Entwicklung legen? Dann bewerben Sie sich bei uns.

Bewerbungsschluss ist der 31. August 2019

Durchführung der Ausbildung:

  • praktische Ausbildung in verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung (beispielsweise in den Aufgabenbereichen Organisation, Personalmanagement und Personalrecht, Finanzmanagement, Ordnungsverwaltung, Leistungsverwaltung)
  • Besuch des Berufskollegs in Schloß Neuhaus
  • dienstbegleitende Unterweisung beim Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Soest
  • Entgelt während der Ausbildung zur Zeit:
    1. Ausbildungsjahr: 1.018,26 Euro/Monat
    2. Ausbildungsjahr: 1.068,20 Euro/Monat
    3. Ausbildungsjahr: 1.114,02 Euro/Monat
  • Einsatz nach Abschluss der Ausbildung:
    Sachbearbeiter/in in einem Fachbereich der Stadtverwaltung
  • Aufstiegsmöglichkeiten:
    Teilnahme am Angestelltenlehrgang II mit Qualifizierung für Aufgaben des gehobenen Verwaltungsdienstes

Sind Sie interessiert? Dann richten Sie Ihre Bewerbung mit Lebenslauf und Abschriften der Abschlusszeugnisse bzw. dem letzten Schulzeugnis bis zum 31. August 2019 an die Personalabteilung der Stadt Brakel, Herrn Ralf Stuwe, Rathaus Am Markt 12, 33034 Brakel.

Mit der Zusendung der Bewerbung erklären sich die Bewerber/innen damit einverstanden, dass die Bewerbungsunterlagen für mindestens 3 Monate nach Ablauf des Auswahlverfahrens zurückbehalten werden.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Datenschutzinformation:

Information nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) beim Bewerbungsverfahren (Zweck der Datenverarbeitung)

Die DS-GVO bildet die gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Diese stärkt die Rechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger.
Die Wahrung der Transparenz bei der Datenverarbeitung ist für die Stadt Brakel von besonderer Bedeutung. Hiermit kommen wir Ihrem Informationsanspruch nach und teilen Ihnen folgendes mit:

Verantwortliche/r: Stadt Brakel
Der Bürgermeister
Am Markt 12
33034 Brakel
Telefon: +49-5272-360-0
Telefax: +49-5272-360-360
E-Mail: hauptamt@brakel.de

Datenschutzbeauftragte/r: Carla Drewes
Am Markt 12
33034 Brakel
Telefon: +49-5272-360-1103
Telefax: +49-5272-360-441103
E-Mail: c.drewes@brakel.de

Zweck und Notwendigkeit: Zweck der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten ist Ihr Bewerbungsverfahren. Dies gilt sowohl für Bewerbungen auf konkrete Ausschreibungen als auch für Initiativbewerbungen.

Ihre personenbezogenen Daten werden direkt bei Ihnen im Rahmen der Begründung Ihres Beschäftigungsverhältnisses erhoben. Ihre Bewerberdaten verwenden wir daher zu diesem Zweck.
Bei Nichtbereitstellung oder unvollständigen Angaben Ihrer Daten können wir Sie als Bewerber/in nicht berücksichtigen.

Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in diesem Bewerbungsverfahren ist primär § 18 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (Art. 6 (1) c DS-GVO). Danach ist die Verarbeitung der Daten zulässig, die im Zusam-menhang mit der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind.
Die Verarbeitung Ihrer Daten beruht ebenso auf Art. 6 (1) a DS-GVO (Einwilligung).
Empfänger/Kategorien von: Es erhalten ausschließlich die internen Stellen Ihre personenbe-
Empfängern: zogenen Daten, die diese für Entscheidungen zur Begründung des Beschäftigungsverhältnisses benötigen.

Übermittlung an ein Eine Übermittlung der verarbeiteten Daten ist nicht vorgesehen.
Drittland/Internat. Organisation:

Speicherdauer bzw. –kriterien: Ihre Bewerbungsunterlagen verarbeiten (z.B. speichern) wir für die Dauer des Bewerbungsprozesses. Im Falle einer Absage speichern wir Ihre Unterlagen auf Grund von gesetzlichen Einspruchsfristen für maximal drei Monate. Sollten Sie uns die Einwilligung zur längeren Speicherung in unserem Bewerberpool gegeben haben, dann löschen wir Ihre Unterlagen, sobald Sie der Speicherung widerrufen haben, spätestens jedoch nach Ablauf von 2 Jahren.
Betroffenenrechte: Auskunftsrecht (Art. 15 DS-GVO)
Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO)
Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO)
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)
Widerspruchsrecht (Art. 21 DS-GVO)
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO)

Widerruf: Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Daten dürfen ab dem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen, es genügt die Mitteilung per E-Mail an die E-Mail-Adresse hauptamt@brakel.de. Die Verarbeitung der Daten war bis zum Zeitpunkt des Widerrufes rechtmäßig.

Profiling: Ein Profiling seitens der Stadt Brakel findet nicht statt.