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Datum: 12.11.2020

Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt Änderungen

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit 1. November gilt, tritt unter anderem der Energieausweis für Wohngebäude stärker ins Rampenlicht. Die inhaltliche Beschäftigung mit dem Dokument, das den Energiebedarf einer Immobilie beschreibt, wird in einigen Situationen vorgeschrieben. „Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft oder umfassend saniert, muss sich zum Energieausweis beraten lassen“, erklärt Energieberater Werner Tegeler von der Verbraucherzentrale NRW. Einzige Bedingung: Die Beratung ist nur vorgeschrieben, wenn sie kostenlos erhältlich ist. Die Verbraucherzentrale bietet entsprechende Möglichkeiten in der Beratungsstelle Brakel an.

Telefonische Beratung am 02. Dezember 2020

Eine weitere Neuerung des GEG sind Lockerungen der Anforderungen an den Wärmeschutz im Neubau. „Wer ein Eigenheim baut, sollte sich aber davor hüten, nur nach den neuen Mindeststandards zu planen“, betont Energieberater Tegeler. „Die Kosten, die man durch die geringeren Anforderungen bei der Materialrechnung sparen kann, zahlt man über die Jahre mit der Heizungsabrechnung locker wieder drauf.“ Vorausschauender sei das Bauen mit höheren energetischen Standards, für das dann auch Fördermittel fließen könnten.

Informationen zu weiteren Neuerungen des GEG, die teils mehr Flexibilität für die Energiekonzepte und das Zusammenspiel von Heiztechnik und Stromerzeugung eröffnen, gibt es unter  www.verbraucherzentrale.nrw/geg

Auf Grund des Coronavirus kann eine Beratung leider nur telefonisch stattfinden. Der nächste telefonische Beratungstermin findet am 02. Dezember 2020 statt. Vereinbaren Sie unter Tel. 05272/ 360-1313 oder h.rottlaender@brakel.de einen Termin. Die Beratung durch die Verbraucherzentrale ist kostenlos.