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Datum: 12.05.2020

Aufhebungsbeschluss und Öffentlichkeitsbeteiligung

Die durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen Bekanntmachungen werden im Amtsblatt der Stadt Brakel "Brakel Erleben" öffentlich bekanntgemacht. Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Verlag allerdings die Produktion eingestellt, so dass eine Veröffentlichung der Bekanntmachungen iim Amtsblatt der Stadt Brakel zur Zeit nicht möglich ist. Die Bekanntmachung wird daher gemäß § 13 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Brakel ersatzweise durch Aushang in den Bekanntmachungskästen und durch Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Brakel (www.brakel.de) vorgenommen. Der Aushang erfolgt in Brakel am Rathaus (Eingang Westseite) und in den einzelnen Ortschaften in den entsprechenden Bekanntmachungskästen.

Bauleitplanung in Brakel-Bellersen

Aufhebungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)Der Bauausschuss der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 29.01.2020beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan teilweise aufzuheben.Das Plangebiet liegt im Nordosten der Ortschaft Bellersen zwischen der Meinolfushalle im Norden, der Meinolfusstraße im Süden, dem im Bebauungsplan festgesetzten Mischgebiet entlang des „Blinden Weges“im Westen und dem Friedhof im Osten (Übersichtsplan kann über den Download der PDF-Datei eingesehen werden)

Die Vorentwurfsplanung wird vom 11. Mai bis 29. Mai 2020 einschließlich bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Am Markt 12, ausgelegt bei gleichzeitiger Möglichkeit von Rückäußerungen und Erörterungen nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Anmeldung zu den allgemeinen Dienststunden (Tel. 05272 / 360- 1301, Herrn B. Bohnenberg; E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de). Es wird damit entsprechend der Vorschrift des § 3 BauGB der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich zu unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben; die Öffentlichkeit kann sich innerhalb der Frist zur Planung äußern.

Bekanntmachungsanordnung:

Der vorstehend aufgeführte Beschluss des Bauausschusses der Stadt Brakel wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Brakel, den 21.04.2020
Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel