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Ausschreibungsangelegenheiten nach VOB/VOL

Die Stadt Brakel hat eine Zentrale Submissionsstelle eingerichtet, die sämtliche Ausschreibungen nach der VOB und VOL betreut.

Alle öffentlichen Ausschreibungen der Stadt Brakel werden u. a. im Internet unter www.brakel.de in der Rubrik "Ausschreibungen" veröffentlicht.

Die Auftragsvergabe erfolgt durch das Fachamt.

Nach § 20 Abs.3 der VOB/A har der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise zu informieren, wenn bei

1. Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer

2. Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer

übersteigt. Diese Informationen erscheinen auf der Internetseite der Stadt Brakel und werden sechs Monate vorgehalten.

Öffentliche Ausschreibungen

Hier werden Sie direkt zu den Öffentlichen Ausschreibungen der Stadt Brakel weitergeleitet.

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Vergaberichtlinien der Stadt Brakel

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)dingungsordnung für Bauleistungen (VOB)
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL)