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Datum: 07.08.2021

Öffentliche Bekanntmachung

Genehmigung gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Bezirksregierung Detmold hat mit Verfügung vom 20.07.2021 - Az. 35.02.01-004/2021-001 - die 51. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel genehmigt. Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:

„Ihren mit o. a. Bericht vorgelegten Flächennutzungsplan habe ich überprüft. Gemäß § 6 (1) BauGB genehmige ich den v.g. Flächennutzungsplan.“

Detmold, 20.07.2021 Bezirksregierung Detmold
Im Auftrag
gez. Stender


Änderungspunkt ist:

- Rücknahme von Wohnbauflächen und stattdessen Darstellung als Flä-chen für die Landwirtschaft im Stadtbezirk Brakel-Bökendorf

Die 51. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel nebst Begründung und zusammenfassender Erklärung wird vom Tage der Bekanntmachung an bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Zimmer 35, während der allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Hinweise:

  1. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Brakel unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht werden.
  1. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der z.Zt. geltenden Fassung beim Zustandekommen dieser Flächennutzungsplanänderung kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn

a)   eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b)   diese Flächennutzungsplanänderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

c)    der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet

oder

d)   der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Brakel vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Bekanntmachungsanordnung:

Die Genehmigung der 51. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel durch die Bezirksregierung Detmold sowie Ort und Zeit der Bereithal-tung dieser Planänderung mit Begründung und zusammenfassender Erklä-rung sowie die aufgrund des Baugesetzbuches und der Gemeindeordnung NRW erforderlichen Hinweise werden hiermit ortsüblich bekanntgemacht.


Brakel, den 04.08.2021

Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel