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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister gibt Auskunft über evtl. Vorstrafen und wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt und verschickt.

Voraussetzung für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist, dass der Antragsteller in Brakel gemeldet sein muss.

Ausstellungsdauer

bis zu 3 Wochen

Gebühren

13,00 €

Benötigte Unterlagen

  • Persönliche Antragstellung unter Nachweis der Identität (gültiger Personalausweis oder Reisepass)
  • Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann nur an den Antragsteller oder an eine Behörde gesandt werden
  • Bei Vorlage für eine Behörde: Anschrift der Behörde, Verwendungszweck, Aktenzeichen.

Eine schriftliche Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich.

Online-Beantragung

Sie haben auch die Möglichkeit, den Antrag auf einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister online beim Bundesamt für Justiz zu stellen: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Gewerbezentralregistergesetz