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Datum: 02.07.2021

Öffentliche Bekanntmachung

Aufgrund des § 7 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW 1994 S. 666/SGV NW 2023) in der z.Zt. gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Brakel am 01.07.2021 mit Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder folgende 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brakel beschlossen:

"Öffentliche Bekanntmachungen"

Artikel 1

Der § 13 Absatz 1 „Öffentliche Bekanntmachungen“ erhält folgende Fassung:

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Brakel, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden vollzogen durch Bereitstellung im Internet auf der Internetseite www.brakel.de, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist. Zusätzlich werden die Bekanntmachungen im Mitteilungsblatt der Stadt Brakel veröffentlicht.

Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende 1. Änderung vom 02.07.2021 zur Hauptsatzung der Stadt Brakel vom 27.11.2020 wird hiermit gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 und der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 (GV. NRW. S. 516) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeige-verfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Brakel vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

33034 Brakel, 02.07.2021

Hermann Temme
Bürgermeister