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Abmeldung bei der Meldebhörde

Der Auszug aus einer Wohnung ist nur dann innerhalb von zwei Wochen meldepflichtig, wenn im Inland keine neue Wohnung bezogen wird, also bei einem Wegzug ins Ausland.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis und/oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • Wegzugsanschrift

    Gebühren

    Die Abmeldung ist gebührenfrei.

    Rechtsgrundlagen (Allgemein)

    § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)