Virtuelle Stadtverwaltung
Anliegen A-Z: Anmeldung bei der Meldebehörde
Beschreibung
Wenn Sie neu nach Brakel gezogen sind, sind Sie nach dem Meldegesetz Nordrhein-Westfalen verpflichtet, sich innerhalb einer Woche beim Bürgerbüro Brakel anzumelden. Dies gilt auch für den sogenannten 2. Wohnsitz.
Die Anmeldung ist mit allen o.a. Unterlagen persönlich abzugeben.
Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht
Gebühren
Benötigte Unterlagen
- den Personalausweis und Reisepass (falls vorhanden)
- bei Kindern den Kinderausweis oder die Geburtsurkunde
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Herr
Jürgen Bröker
E-Mail: buergerbuero(at)brakel.de
Telefon: (05272) 360-300
zum Kontaktformular
Frau
Katja Drüke
E-Mail: buergerbuero(at)brakel.de
Telefon: (05272) 360-300
zum Kontaktformular
Herr
Ferdinand Rampe
E-Mail: f.rampe(at)brakel.de
Telefon: (05272) 360-215
zum Kontaktformular
Frau
Stephanie Ischen
E-Mail: buergerbuero(at)brakel.de
Telefon: (05272) 360-300
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