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22.09.2014

Entsorgung von Klärgruben

Die Stadt Brakel weist die Grundstückseigentümer von Kleinklärgruben und abflusslosen Gruben auf die nachstehenden Termine für die Entsorgung hin.
Eine gesonderte schriftliche Benachrichtigung der Grundstückseigentümer erfolgt nicht mehr.