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06.05.2015

Die stadt Brakel informiert

In letzter Zeit ist von den Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung, aber auch durch Hinweise aus der Bevölkerung, wieder festgestellt worden, dass Grabstätten nur unzureichend gepflegt werden, die im Eigentum der Stadt Brakel stehenden gärtnerischen Anlagen der Friedhöfe von Dritten verbotswidrig hergerichtet, unterhalten und verändert werden (beispielsweise Beseitigung von Graswegen mit Unkrautbekämpfungsmitteln), Grabsteine lose sind, die aufgestellten Müllcontainer verbotswidrig genutzt, Pflanzen gestohlen oder zertreten und Grabstätten beschädigt werden.