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06.10.2015

Änderungen treten zum 01. November 2015 in Kraft

Zum 01.11.2015 tritt das Bundesmeldegesetz in Kraft. Dieses löst das bisherige Melderechtsrahmengesetz, sowie die Landesmeldegesetze ab. Änderungen betreffen u. a. die Meldepflichten, die Melderegisterauskünfte und die Auskunftssperre mit den bedingten Sperrvermerken. Mit dem neuen Bundesmeldegesetz wird auch die Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt. Der Wohnungsgeber hat somit bei Meldevorgängen eine Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldesetz. Die neue Regelung soll Scheinmeldungen erhindern.