
EU-Dienstleistungsrichtlinie
Ziel der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) ist es, die rechtlichen und administrativen Hindernisse für den Handel im Dienstleistungssektor zu beseitigen. Dafür sollen Verwaltungsverfahren für Unternehmen und Betriebe im In- und Ausland vereinfacht werden. Zur Umsetzung der EU-DLR wurden einheitliche Ansprechpartner eingerichtet, über die alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, persönlich, postalisch oder vollständig elektronisch abgewickelt werden können. In der Region Ostwestfalen-Lippe ist ein einheitlicher Ansprechpartner beim Kreis Herford eingerichtet worden, der unter anderem für die Stadt Brakel zuständig ist. Der einheitliche Ansprechpartner bietet dem Dienstleister die Möglichkeit, gegen eine Gebühr alle für sein Gewerbe erforderlichen Verwaltungsverfahren abzuwickeln – dazu zählt auch die Beteiligung der Kammern.
Hier (www.ea-owl.de) können Sie mit dem einheitlichen Ansprechpartner Kontakt aufnehmen oder sich über die elektronische Abwicklung der Verwaltungsverfahren informieren. Sie können sich auch weiterhin mit Ihrem Anliegen direkt an die zuständigen Stellen wenden.
Für folgende von der EU-DLR erfassten Angelegenheiten ist die Stadt Brakel zuständige Stelle:
- Entgegennahme von Gewerbeanzeigen
- Erteilung der Erlaubnisse zur Veranstaltung von Schaustellungen von Personen
- Erteilung der Erlaubnisse zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
- Ausstellung der Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes
- Erteilung der Erlaubnisse für die Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit
- Erteilung der Erlaubnisse zum Betrieb von Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
- Erteilung der Erlaubnisse zum Betrieb des Pfandleiher- oder Pfandvermittlergeschäfts
- Erteilung der Erlaubnisse zum Betrieb des Bewachungsgewerbes
- Erteilung der Erlaubnisse zum Betrieb des Versteigerergewerbes
- Erteilung der Erlaubnisse zur Ausübung des Reisegewerbes (Erteilung von Reisegewerbekarten)
- Entgegennahme des Anzeigen über die Veranstaltung von Wanderlagern
- Änderung und Aufhebung der Festsetzung auf Antrag des Veranstalters von Spezial- und Jahrmärkten
Weitere Informationen und Formulare zu den Dienstleistungen der Stadt Brakel finden Sie hier . Sie können alle Verfahren und Formalitäten zu den oben angeführten Angelegenheiten mit der Stadt Brakel auch in elektronischer Form abwickeln. Einzelheiten zur elektronischen Abwicklung finden Sie hier .
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