Friedhofsverwaltung
Friedhof - Ort der Bestattung, Ruhe und Besinnung
Vorrangige Aufgabe eines Friedhofs ist seine Funktion als Bestattungsort für die Verstorbenen sowie als Trauer- und Gedenkort für die Hinterbliebenen. Aber der Friedhof ist mehr als das - er wird auch als Ort für die stille Erholung, Naturschutz sowie als "grüne Lunge" genutzt.
In der Stadt Brakel gibt es kommunale Friedhöfe in der Kernstadt sowie in den Stadtbezirken Beller, Bellersen, Bökendorf, Erkeln, Hembsen, Istrup, Riesel, Schmechten, Frohnhausen, Gehrden und Siddessen.
Grabarten
Mit Inkrafttreten des neuen Bestattungsgesetzes NRW am 01.09.2003 und der neuen Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brakel am 16.02.2004 gibt es in Brakel folgende Arten von Grabstätten:
Reihengrabstätten
Erdbestattung Sarg - Reihengrabstätten dienen der Aufnahme jeweils eines einzelnen Verstorbenen und werden zeitlich und räumlich "der Reihe nach" für die Dauer der Ruhezeit (30 Jahre) zur Verfügung gestellt. Das Nutzungsrecht kann erst anlässlich des Todesfalles erworben werden. Das Nutzungsrecht am Reihengrab erlischt nach Ablauf der Ruhezeit. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. "Pflegegrabstätten" möglich - siehe Punkt "Grabpflege".
Wahlgrabstätten
Erdbestattung Sarg - Wahlgrabstätten dienen der Aufnahme jeweils eines einzelnen oder mehrerer Verstorbener (1er-Wahlgrab, 2er-Wahlgrab,...). Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 30 Jahren verliehen und kann in der Regel einmal wiedererworben werden. Der Wiedererwerb ist nur für die gesamte Wahlgrabstätte für die Dauer von 5, 10, 15, 20, 25 oder 30 Jahren und auf Grund einer weiteren Bestattung für weitere 30 Jahre möglich. "Pflegegrabstätten" möglich - siehe Punkt "Grabpflege".
Urnenreihengrabstätten
Erdbestattung Urne - Urnenreihengrabstätten dienen der Aufnahme jeweils eines einzelnen Verstorbenen und werden zeitlich und räumlich "der Reihe nach" für die Dauer der Ruhezeit (30 Jahre) zur Verfügung gestellt. Das Nutzungsrecht kann erst anlässlich des Todesfalles erworben werden. Das Nutzungsrecht am Urnenreihengrab erlischt nach Ablauf der Ruhezeit. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.
Aschebeisetzung ohne Urne "Aschestreufeld"
Auf dem Friedhof in der Kernstadt und im Ortsteil Gehrden ist ein Aschestreufeld eingerichtet worden, auf dem die Asche durch Verstreuung beigesetzt wird. Diese Form der Bestattung muss der Verstorbene bereits zu Lebzeiten verfügt haben.
Namenlose Urnenreihen- und Reihengrabstätten "Anonyme Grabstätten"
Erdbestattung Urne bzw. Sarg - Auf dem Friedhof in der Kernstadt und in den Ortsteilen sind nicht näher gekennzeichnete Urnenreihen- und Reihengrabfelder für namenlose Bestattungen eingerichtet. Die Anlage und Pflege der Grabstätten erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Die Grabstätten werden einheitlich mit Rasen begrünt und gemäht. Über die Grablage wird keine Auskunft erteilt.
Grabpflege
Für die dauernde Herrichtung und die Instandhaltung der Grabstätten ist der Grabnutzungsberechtigte zuständig. Dabei ist u.a. zu beachten, dass die Grabstätten nur mit Pflanzen bepflanzt werden dürfen, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. D.h., dass Pflanzen nicht zu hoch bzw. breit sein und nicht außerhalb von Grabstätten ranken dürfen. Samenflug (z.B. durch Unkräuter) ist zu vermeiden, verwelkter Grabschmuck ist unverzüglich von der Grabstätte zu entfernen.
Es gibt aber auch so genannte "Pflegegrabstätten". Hier übernimmt die Friedhofsverwaltung die Herrichtung und Pflege. Diese Grabstätten werden mit Rasen begrünt und können mit einem liegenden Grabmal/ Namenstafel belegt werden.
Grabmale und Grabeinfassungen
Das Aufstellen eines Grabmales bedarf eines schriftlichen Antrages bei der Friedhofsverwaltung. Die einzelnen Regelungen nach der Friedhofssatzungen und die Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA Grabmal) sind den Steinmetzhandwerkern pp. bekannt. Da Grabmale und Grabeinfassungen Eigentum des Grabnutzungsberechtigten sind, sind diese auch für die Standsicherheit und spätere Entsorgung zuständig.
Bestattungszeit
Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung fest. Die Bestattungen erfolgen regelmäßig an Werktagen, und zwar montags bis samstags in der Zeit von 08:00 - 14:00 Uhr (14:00 Uhr = letzte Mess- bzw. Trauerfeier mit anschließender Bestattung). Erdbestattungen und Einäscherungen müssen innerhalb von 8 Kalendertagen nach Eintritt des Todes erfolgen. Aschen müssen spätestens 8 Wochen nach der Einäscherung bestattet werden.
Die Herstellung des ersten Grabhügels und die Beseitigung der bei der Bestattung niedergelegten Kränze und Blumen übernimmt die Friedhofsverwaltung. Ein kurzer Anruf genügt.
Gebühren
Einen Auszug aus der Gebührensatzung steht Ihnen zur Information hier zur Verfügung.
Satzungen
Die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen ("Friedhofssatzung") sowie die Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brakel finden Sie auf der Seite Ortsrecht (Rubrik Öffentliche Einrichtungen).
Die vorstehenden Informationen können Sie sich nachfolgend auch als PDF-Dokument herunterladen.
Jüdischer Friedhof in Brakel
Der jüdische Friedhof ist in besonderem Maße Zeugnis israelitischer Glaubensgrundsätze. Ein Kernpunkt von diesen ist der Glaube an die leibliche Auferstehung am Tage des Jüngsten Gerichts. Daraus folgt, dass es keine Ruhefristen für Gräber gibt; der Friedhof bleibt auch dann noch dauerhaft erhalten, wenn er für Beerdigungen nicht mehr genutzt wird.
Mehr Informationen zum Jüdischen Friedhof in Brakel finden Sie auf der nachfolgenden Seite. ![]()
© 2007 Stadt Brakel - webdesign by EGGENET

