Bewerbungen für "Annentag in Brakel"

257. ANNENTAG® BRAKEL vom 03. bis 06. August 2012
Größte Innenstadtkirmes im Weserbergland mit rd. 300.000 Besuchern
- montags traditioneller Vieh- und Krammarkt
- Große Fest- und Showzelte
- Sonderbusse/bahn
Bewerbungen (schriftlich oder per eMail) mit vollständigen Unterlagen (Anschrift einschließlich Mobilfunkrufnummer, Grundrisszeichnung einschließlich aller Maße, Vorbauten/blinder Fronten, Markisen, Erker, Stützen, Dachüberstände etc., Warenangebot, neues Farbfoto, Strom- und Wasseranschluss, Anzahl der mitgeführten Wohn- und Packwagen) erbeten bis
15. Oktober 2011
Die Zusagen werden voraussichtlich wie folgt schriftlich erteilt:
Fahr- und Schaugeschäfte, Ausschank, Festzelte: bis 31. Januar 2012
übrige Reihengeschäfte: bis 28. Februar 2012
Vor diesen Terminen werden Auskünfte über Zulassungen, Ablehnungen oder Platzierungen aus Gründen der Gleichbehandlung nicht erteilt.
Mündliche Absprachen sind nicht verbindlich. Es kann ein Eigentumsnachweis gefordert werden. Persönliche Vorstellung nur nach Aufforderung und Terminvereinbarung.
Der derzeit gültige Standgeldtarif einschließlich sonstiger Zulassungsbestimmungen kann im Internet unter www.annentag.de/standgeld eingesehen oder per Post zugesandt werden.
Ausgeschlossen werden: Verspätet eingehende Bewerbungen (es gilt der Eingangsstempel der Stadtverwaltung), nicht komplette Bewerbungen sowie Bewerber, die in der Vergangenheit ihren Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen sind (Ausnahme: genehmigte Stundungen). Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder einen bestimmten Platz. Bewerbungsunterlagen werden aus Gründen der Beweissicherung nicht zurückgegeben. Bewerbungen per eMail dürfen nur zulässige Anhänge enthalten.
Veranstalter:
STADT BRAKEL
Fachbereich Bürgerservice
Postfach 1461
33029 Brakel/Westfalen
Telefon 05272/360-206
Telefax 05272/360 44 206
Internet: www.annentag.de
eMail: annentag@brakel.de
Standgeld
Die Veranstaltung "Annentag" wird nach den Vorschriften der Gewerbeordnung als Jahrmarkt festgesetzt und von der Stadt Brakel betrieben. Auch die Zulassungen und Absagen richten sich nach diesen Vorschriften sowie ergänzend nach unseren nachfolgenden Bestimmungen im Standgeldtarif (Ziff. II bis IX). Jeder Teilnehmer am Markt hat nach Abschluss eines Standvertrages der Stadt Brakel ein sogenanntes "Standgeld" zu zahlen, das sich nach dem nachfolgenden "Standgeldtarif" richtet.
Dieser Standgeldtarif gilt nur für die Jahre 2012 - 2014.
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