Stadtwappen

Beschreibung:
In Rot zwischen zwei silbernen (weißen) oben durch einen Ziergiebel verbundenen, spitzbedachten Türmen ein grüner Schild mit drei silbernen (weißen) Pfählen, im Schildhaupt überdeckt von einem roten Balken, der mit drei goldenen (gelben) Kugeln belegt ist.
Bedeutung:
Der kleine Schild mit dem Torgatter, der auf Brakeler Münzen bereits 1227 vorkommt, ist das Wappen der Herren von Brakel, die bis zu ihrem Aussterben in männlicher Linie 1268 die Stadtherren waren. An der Südseite des Rathauses befindet sich ein Wappenstein, wohl aus dem 16. Jahrh., der nur diesen Schild der Herren von Brakel zeigt. Auch die Paderborner Wappenhandschrift des 18. Jahrh. enthält als Wappen von Brakel nur diesen Schild. Seit dem Ende des 13. Jahrh. führt die Stadt Brakel ein Siegel, welches die unter „Beschreibung" wiedergegebene Darstellung enthält. Ein seit 1316 gebrauchter Siegelstempel wird heute noch im Stadtarchiv aufbewahrt. Als im Jahre 1907 das Wappen neu festgesetzt wurde, wählte die Stadt als Vorbild den Siegelstempel von 1316. Die Farbgebung des Wappenschildes der Herren von Brakel entspricht den Stadtfarben, da die Wappenfarben des ausgestorbenen Stadtherrengeschlechtes nicht bekannt sind. In dieser Form erhielt das Wappen am 18.3.1908 die königliche Genehmigung.
Verwendung des Stadtwappens:
Zur Führung des v.g. Wappens ist grundsätzlich nur die Stadt Brakel befugt. Die Verwendung des Stadtwappens durch Dritte ist genehmigungspflichtig. Gem. § 14 Gemeindeordnung NRW kann die Gemeinde anderen die Befugnis erteilen, das Gemeindewappen für private Zwecke zu verwenden, wenn die Gewähr besteht, dass die Verwendung nicht unangemessen bzw. missbräuchlich erfolgt. Zuständig für die Genehmigung ist der Haupt- u. Finanzausschuss der Stadt Brakel. Anträge (nur schriftlich) und Fragen können an Herrn Peter Frischemeier gerichtet werden.
Stadtlogo

Beschreibung und Bedeutung:
Das Brakeler Stadtlogo wurde im Jahr 2000 vom Brakeler Grafikdesigner Franjo Fiekens entworfen. In modernen Zeiten sollte eine alternative zum historischen Stadtwappen geschaffen werden. Das Basislogo zeigt die Silhouette des Brakeler Rathauses und der Kirche „St. Michael" mit dem Schriftzug „Stadt Brakel" sowie grafische Elemente, die unter anderem dem OWL-Logo (OstWestfalenLippe Marketing GmbH) entnommen wurden. Dieses Basislogo lässt sich beliebig erweitern und wird daher auch von einigen Brakeler Vereinen als Vereinslogo verwendet. Die Farben rot und grün entsprechen den Stadtfarben und stellen somit wieder einen direkten Bezug zum Stadtwappen dar.
Verwendung des Stadtlogos:
Die Verwendung des Stadlogos durch Dritte ist genehmigungspflichtig. Zuständig für die Genehmigung ist das Hauptamt der Stadt Brakel. Anträge (nur schriftlich) und Fragen können an Herrn Peter Frischemeier gerichtet werden.
Stadtfahne

Beschreibung:
Banner
Von Grün und Weiß längsgestreift mit dem Wappenschild der Stadt in der Mitte der oberen Hälfte.
Hissflagge
Von grün und Weiß längsgestreift mit dem von der Mitte zur Stange verschobenen Wappenschild der Stadt.
Verwendung der Stadtfahne:
Mit Urkunde vom 06.10.1977 wurde der Stadt Brakel neben der Führung eines Wappens auch die Verwendung des beschriebenen Banners und einer Fahne genehmigt. Die Stadt Brakel verwendet in der Regel bei allen offiziellen Beflaggungsterminen die Bannerfahne. Neben den offiziellen Beflaggungsterminen wie zum Beispiel Europatag, Verkündung des Grundgesetzes oder Tag der Deutschen Einheit, die in der Beflaggungsverordnung des Landes NRW geregelt sind, wird die Stadtfahne insbesondere vor dem Rathaus bei kirchlichen oder festlichen Anlässen gehisst.
Kontakt
Peter
Frischemeier
Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters
Rathaus, Am Markt 12
33034 Brakel
Tel.: (05272) 360-219
Fax: (05272) 36044219
E-Mail: p.frischemeier@brakel.de ![]()
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