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07. Februar 2012

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Informieren Sie sich über wichtige Anschriften und Internetadressen für das Leben in Brakel. Lesen Sie die Pressemeldungen aus dem Rathaus oder nutzen Sie modernen Möglichkeiten zur Kommunikation, um mit uns in Kontakt zu treten. Unser Gästebuch lädt Sie ein, Grüße an unsere Besucher zu richten.

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Kontakt

Petra Hagenkord
Verwaltungsnebenstelle
Am Markt 4
33034 Brakel

Tel.: (05272) 360-315
Fax: (05272) 36044315

E-Mail: p.hagenkord@brakel.de

Kontakt

Elisabeth Meier
Verwaltungsnebenstelle
Am Markt 4
33034 Brakel

Tel.: (05272) 360-313
Fax: (05272) 36044313

E-Mail: e.meier@brakel.de

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Wohngeldrechner

Wohngeldanspruch? Anonym berechnen, ob Sie Ansprüche haben!

Wohngeld

Ab sofort steht ein NRW-weiter Wohngeldproberechner für den Bürger auf der Homepage des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ein Link zur Verfügung mit dem Sie anonymisiert Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch errechnen lassen können, ohne einen konkreten Antrag stellen zu müssen!
www.mbv.nrw.de (in der rechten Spalte)

Darüber hinaus stehen Ihnen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.

  • Wohngeldproberechner

  • Antragsvordrucke

  • Wohngeld-Informationen

Sollte Ihre Proberechnung einen Wohngeldanspruch ergeben, können Sie (sofern sich die Wohnung in Brakel befindet) Ihren Antrag mit Nachweisen über das/die Einkommen und Unterkunftskosten (Miete, kalte Nebenkosten bzw. bei Wohneigentum Belastungen) bei der Wohngeldstelle der Stadt Brakel (unter der Postanschrift: Postfach 1461, 33029 Brakel) einreichen.

Die Wohngeldstelle befindet sich in der Verwaltungsnebenstelle, Am Markt 4 in Brakel (neben dem Rathaus). Die Mitarbeiterinnen der Wohngeldstelle

  • Petra Hagenkord, Zimmer 10
    (Tel. 0 52 72 / 3 60-315) für Antragsverfahren A – M

  • Elisabeth Meier, Zimmer 11
    (Tel. 0 52 72 / 3 60-313) für Antragsverfahren N – Z

sind regelmäßig wie folgt zu erreichen:

  • Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags
    jeweils von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

  • Donnerstagnachmittags
    von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr

(mittwochs kein Publikumsverkehr).

Wir hoffen ein eine rege Nutzung des dargestellten e-government-Angebots, denn jeder nicht gestellte Wohngeldantrag, der ansonsten wegen zu hohem Einkommen o.a. abgelehnt werden muss, oder jeder am heimischen PC ausgefüllte Wohngeldantrag trägt dazu bei, städtische Verwaltungskosten einzusparen.

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