Wohngeldrechner
Wohngeldanspruch? Anonym berechnen, ob Sie Ansprüche haben!
Ab sofort steht ein NRW-weiter Wohngeldproberechner für den Bürger auf der Homepage des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ein Link zur Verfügung mit dem Sie anonymisiert Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch errechnen lassen können, ohne einen konkreten Antrag stellen zu müssen!
www.mbv.nrw.de (in der rechten Spalte) ![]()
Darüber hinaus stehen Ihnen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.
Sollte Ihre Proberechnung einen Wohngeldanspruch ergeben, können Sie (sofern sich die Wohnung in Brakel befindet) Ihren Antrag mit Nachweisen über das/die Einkommen und Unterkunftskosten (Miete, kalte Nebenkosten bzw. bei Wohneigentum Belastungen) bei der Wohngeldstelle der Stadt Brakel (unter der Postanschrift: Postfach 1461, 33029 Brakel) einreichen.
Die Wohngeldstelle befindet sich in der Verwaltungsnebenstelle, Am Markt 4 in Brakel (neben dem Rathaus). Die Mitarbeiterinnen der Wohngeldstelle
- Petra Hagenkord, Zimmer 10
(Tel. 0 52 72 / 3 60-315) für Antragsverfahren A – M - Elisabeth Meier, Zimmer 11
(Tel. 0 52 72 / 3 60-313) für Antragsverfahren N – Z
sind regelmäßig wie folgt zu erreichen:
- Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags
jeweils von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr - Donnerstagnachmittags
von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
(mittwochs kein Publikumsverkehr).
Wir hoffen ein eine rege Nutzung des dargestellten e-government-Angebots, denn jeder nicht gestellte Wohngeldantrag, der ansonsten wegen zu hohem Einkommen o.a. abgelehnt werden muss, oder jeder am heimischen PC ausgefüllte Wohngeldantrag trägt dazu bei, städtische Verwaltungskosten einzusparen.
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