Fundsachen
Fundsachenverwaltung
Es gibt Menschen, die finden alle naselang etwas auf der Straße. Manchmal ist es nur ein Glückspfennig, der -dreimal kurz angespuckt- in der Manteltasche verschwindet, um dort seine magischen Kräfte zu entfalten.
Wenn aber eine volle Geldbörse versteckt im Grase liegt oder teurer Schmuck etc. im Wert von über 10 Euro im Rinnstein blitzt, sollte der Finder ehrlich sein und die Fundstücke im Fundamt oder bei einem Polizeirevier abgeben.
Wenn Geldbörse oder Schmuckstück 6 Monate lang im Fundamt gelegen haben und kein Besitzer sich gemeldet hat, gehört die Fundsache dem Finder und er kann seinen Fund nach Zahlung einer Gebühr mitnehmen.
Wie der Zufall es aber will, trifft der Verlierer den Finder mit seinem verloren Schmuckstück – und will es wiederhaben. Was nun???
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht für diesen Fall vor, dass der Finder den Fundgegenstand herausgeben muss. Der Finder kann im Gegenzug die Erstattung der von ihm gezahlten Gebühren einschließlich aller Aufwendungen verlangen, die ihm zur Pflege, zur Aufbewahrung und zum Erhalt der Fundsache entstanden sind (also unbedingt alle Quittungen aufbewahren!!!). Zusätzlich hat er Anspruch auf einen Finderlohn von 3 bis 5 %. Nach 3 Jahren ist jedoch Schluss mit dem Rückerstattungsanspruch des Verlierers; dann gehört die Fundsache endgültig dem Finder.
Sie vermissen etwas?
Mit unserer Fundsachenliste wollen wir Sie alle 3 Monate über in Brakel gefundene Gegenstände informieren. Vielleicht ist das von Ihnen vermisste Stück aufgeführt. Selbst wenn nicht, lohnt sich die Nachfrage beim Fundamt vielleicht aber doch, da die Liste nicht alle Fundsachen enthalten kann. Nachstehend unsere aktuelle Fundsachenliste als PDF-Datei für den Acrobat Reader:
Des einen Leid, des anderen Freud – auf diese einfache Formel lässt es sich bringen, was sich alljährlich im Fundamt abspielt. Viele Eigentümer scheinen ihre verlorenen Sachen nicht sonderlich zu vermissen und etliche Finder haben auch kein Interesse an Ihnen. Anders ist jedenfalls nicht zu erklären, dass das Fundamt eine erhebliche Anzahl auch hochwertiger Fundsachen nach 6 Monaten versteigert, um Platz für neue gefundene Sachen zu schaffen. Vor allen Dingen im Sommer müssen die stets reihenweise gefundenen Fahrräder irgendwann raus und an den Mann/die Frau gebracht werden.
Für alle Fundsachen gilt:
Interessieren sich weder Eigentümer, noch Finder für die Fundsache, erwirbt die Gemeinde nach 6 Monaten das Eigentum. Weil sie mit den Fundsachen in der Regel nichts anfangen kann, werden sie versteigert. Und dabei lassen sich Schnäppchen machen!!! Schon mancher, der eigentlich nur zum Vergnügen zur Versteigerung gegangen war, sah sich plötzlich als Besitzer eines hochwertigen Fahrrades - und das für 50 statt der geschätzten 300 €. Aber auch alle anderen möglichen Sachen finden hier neue Eigentümer.
Und wer bei der Versteigerung etwas erwirbt, dem gehört es endgültig, egal, ob sich der frühere Eigentümer noch meldet oder ob die Fundsache gestohlen war (§ 935 BGB). Die Versteigerung im Fundamt wird in der Tagespresse und im „Brakel-Extra“ sowie im Internet auf der Seite „Bürgerservice“ angekündigt. Bitte Bargeld mitbringen, weil ersteigerte Gegenstände nur gegen sofortige Bezahlung ausgehändigt werden.
Nächster Termin der Fundsachenversteigerung: Mittwoch, 24. März 2010, ab 14.30 Uhr im Keller des Rathauses der Stadt Brakel. Eine Besichtigung der Gegenstände ist ab 14.00 Uhr möglich.
Gefunden oder verloren? Kontakt mit dem Bürgerbüro
Haben Sie einen Gegenstand gefunden und möchten Sie ihn als Fundsache melden? Oder Sie haben etwas verloren, finden den Gegenstand aber nicht in unserer Zusammenstellung? Dann nehmen Sie mit dem Bürgerbüro der Stadt Brakel Kontakt auf. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Infobox rechts. Das Bürgerbüro hat zu folgenden Zeiten (mittags durchgehend!) für Sie geöffnet:
- Montags bis Mittwochs 7.30 Uhr - 16.30 Uhr
- Donnerstags 7.30 Uhr - 18.00 Uhr
- Freitags 7.30 Uhr - 12.30 Uhr
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